Wegzugsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz

Wegzugsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz

Verschärfung geändert – und was gilt aktuell?

Der Staat behandelt diese Wegzugsfälle so, als hätte der Gesellschafter seine Gesellschaft verkauft, und versteuert diesen fiktiven Veräußerungsgewinn. Das Problem: Tatsächlich hat der Gesellschafter nicht verkauft, er hat also auch keinen Verkaufspreis erzielt. Trotzdem verlangt der Staat von ihm, dass er Steuern bezahlt.

Die Wegzugsbesteuerung ist die Abgabe von Steuern auf Vermögenswerte, wenn eine natürliche Person ihren ständigen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes Land verlegt. Viele Mandanten denken, dass sie nur dann Steuern zahlen müssen, wenn ihr deutsches Unternehmen ins Ausland verlegt wird – aber das stimmt nicht. In diesem Fall fällt die Exit Tax an.

Wegzugsteuer vs. Entstrickung (“Exit Tax”)
Die Wegzugsteuer nach dem Außensteuergesetz fällt hingegen an, wenn eine natürliche Person, die Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält, ins Ausland umzieht. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine eigenständige Steuer, sondern um eine Variante der Einkommensteuer.

Dabei wird im Zeitpunkt des Wegzugs eine Veräußerung der Anteile an Kapitalgesellschaften fingiert, die mit einer Beteiligungsquote von mindestens 1 Prozent im Privatvermögen gehalten werden. Dies führt zur Aufdeckung der stillen Reserven in den Anteilen.

Verschärfung der Wegzugsbesteuerung ab Veranlagungszeitraum 2022
Das so genannte ATAD-Umsetzungsgesetz hat die Bedingungen der Wegzugbesteuerung noch einmal deutlich verschärft.

Bis Ende 2021 galt, dass die Wegzugsteuer unbefristet, zinslos und ohne Sicherheitsleistung gestundet wurde. Erst wenn die ins Ausland verzogene Person später tatsächlich Anteile veräußerte, wurde die Einkommensteuer im Ursprungsland fällig.

Diese Stundungsregelung existiert ab 2022 nicht mehr. Es besteht bei allen Wegzügen (egal ob in ein EU-Land oder einen Drittstaat) nun immerhin die Möglichkeit, die Wegzugsteuer auf Antrag in sieben Jahresraten zu bezahlen. Die Ratenzahlung ist zinsfrei, allerdings verlangt das Finanzamt eine Sicherheit.

Eine weitere Verschärfung der Wegzugsbesteuerung: Nach der alten Regelung entstand die Pflicht zur Wegzugsbesteuerung erst dann, wenn der Steuerpflichtige insgesamt 10 Jahre in Deutschland steuerpflichtig gewesen ist. Ab 2022 liegt die Frist nur noch bei sieben Jahren.

Aktuelle Entscheidungen zur Wegzugsbesteuerung
Das Thema Wegzugsteuer hat schon in der Vergangenheit immer wieder zu Rechtsstreit geführt. Es ist zu erwarten, dass dies mit auch nach den Verschärfungen so bleiben wird. Damit Sie immer auf dem aktuellen Stand sind und Ihre Mandanten sicher bei Gestaltungsfragen rund um die Wegzugsteuer unterstützen können, recherchieren wir hier für Sie aktuelle Entscheidungen zum Thema.

Aktuelle Entscheidungen zur Wegzugsbesteuerung

Wegzugsbesteuerung: Stundung und Steuerfestsetzung
Wann greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG? Der BFH hat das für einen Wegzug in die Schweiz vor dem Hintergrund von EU-Vorgaben und dem Freizügigkeitsabkommen der EU und der Schweiz geklärt. Demnach gilt: Auch wenn die zum Wegzugszeitpunkt entstehende nationale Steuer auf den Vermögenszuwachs nach diesen Regelungen dauerhaft und zinslos zu stunden ist, kann die Steuer festgesetzt werden.

Umzug ins Ausland: Wann greift die Wegzugsbesteuerung?
Wann greift bei Aufgabe des inländischen Wohnsitzes die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG? Nach dem BFH gilt: Die Wegzugsbesteuerung entfällt bei einer nur vorübergehenden Abwesenheit, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens von fünf Jahren nach dem Wegzug wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Ob zuvor eine Rückkehrabsicht vorlag, ist in diesem Fall nicht relevant.

Außensteuergesetz: Grundsätze der Wegzugsbesteuerung
Wann greift die Wegzugsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz? Der BFH hat dies für Fälle geklärt, in denen Geschäftsanteile unentgeltlich auf im Ausland ansässige Personen übertragen werden. Demnach ist § 6 AStG nicht einschränkend so auszulegen, dass das Recht zur Besteuerung der in den unentgeltlich übertragenen Anteilen ruhenden stillen Reserven ausgeschlossen oder beschränkt werden müsste. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 08.12.2021 (I R 30/19) seine Grundsätze zur Wegzugsbesteuerung weiter konkretisiert.

Fiktive Veräußerungsverluste bei Wegzugsbesteuerung
Welche Grundsätze gelten für die Besteuerung des Vermögenszuwachses aus wesentlichen Beteiligungen bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland? Der BFH hat entschieden, dass fiktive Veräußerungsverluste im Rahmen der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG auch nach den vergangenen gesetzlichen Änderungen keine Berücksichtigung finden. Veräußerungsergebnisse beziehen sich auf die einzelnen Beteiligungen.

Die Höhe der Wegzugssteuer

Bei der Ermittlung der Wegzugssteuer führt das Finanzamt einen sogenannten fiktiven Verkauf der Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs durch. Obwohl die Anteile in der Realität nicht verkauft werden, schätzt der Fiskus so den aktuellen Wert der Kapitalgesellschaft und damit den Wertzuwachs seit dem Erwerb der Anteile.

Für die Schätzung des aktuellen Werts einer Kapitalgesellschaft arbeitet das Finanzamt oft mit der simplen Rechnung (vereinfachtes Ertragswertverfahren): Durchschnittlicher Jahresgewinn der vergangenen drei Jahre multipliziert mit dem Faktor 13,75.

Betrüge dieser durchschnittliche Jahresgewinn einer GmbH im Wegzugsjahr zum Beispiel 100.000 Euro, wäre das ein Schätzwert von 1,375 Millionen Euro. Hielte die steuerpflichtige Person 100 Prozent an dieser GmbH und hätte sie diese ursprünglich für 375.000 Euro gekauft, ergäbe das in den Augen des Finanzamts also einen Wertzuwachs von einer Million Euro.

Beispielrechnung für Wegzugssteuer
Gemäß dem Teileinkünfteverfahren fallen 60 Prozent von Einnahmen aus Kapitalgesellschaften unter die Einkommenssteuerpflicht. Angenommen die Person in diesem Beispiel unterläge dem Einkommenssteuer-Höchstsatz von 45 Prozent, dann ergäbe sich hier folgende Rechnung:

45 Prozent Einkommenssteuer von 60 Prozent Teileinkünfteverfahren von einer Millionen Euro geschätzter Wertzuwachs = Wegzugssteuer von 270.000 Euro.

 

Lässt sich die Wegzugssteuer vermeiden?

Wie wir gesehen haben, kann die Wegzugssteuer schnell zu sehr hohen Geldforderungen führen, die das Finanzamt in der Regel mit einer Einmalzahlung oder maximal sieben zinslosen Raten innerhalb eines Jahres beglichen haben möchte. Vor der Gesetzesreform 2022 war innerhalb des EU/EWG-Raums eine Stundung der Wegzugssteuer bis zum tatsächlichen Verkauf der Anteile möglich. Diese Möglichkeit gibt es nun nicht mehr.

Die Wegzugssteuer lässt sich bei einem permanenten Wegzug aus Deutschland nicht vermeiden, wenn die Anteile an der Kapitalgesellschaft weiter im eigenen Besitz verbleiben sollen.

Es gibt die Möglichkeit, die Anteile vor dem Wegzug zu verkaufen oder zu übertragen, hier fallen aber je nach Umständen andere Steuern wie die reguläre Einkommenssteuer oder Schenkungssteuer an.

Wenn das im Zuge einer betrieblichen Nachfolgeregelung geschieht, kann dies unter Umständen steuerlich vorteilhafter sein. Die Rechtslage ist aber komplex und dieser Schritt sollte nur unter kompetenter fachlicher Beratung für die individuelle Situation erfolgen.

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